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Wie Deutschland durch Einführung des Wachstumschancengesetzes die Wirtschaft stärken möchte

(Bildquelle: Pixabay Gerd Altmann)
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DMZ – WIRTSCHAFT ¦ Maya West ¦  (Bildquelle: Pixabay Gerd Altmann)

 

Am 22.03.2024 hat der Bundesrat seine Zustimmung zum Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz gegeben. Die hierin enthaltenen Änderungen müssen von betroffenen Unternehmen somit in Zukunft berücksichtigt werden.

 

Darum wurde das Wachstumschancengesetz eingeführt

Der Gesetzgeber hat sich für die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes entschieden, um durch die neuen Regelungen die deutsche Wirtschaft zu stärken. Die durch das Gesetz geschaffenen Rahmenbedingungen sollen sich positiv auf die Liquiditätssituation von Unternehmen auswirken und durch die Änderungen Anreize für die Entwicklung von Innovationen geschaffen werden. Ein wesentliches Ziel des Gesetzes besteht darin, das Wachstum von Unternehmen positiv zu beeinflussen, wodurch mehr Investitionen getätigt werden.

 

Probleme in Deutschland stellen das schwache Wachstum sowie die übermäßige Bürokratie dar, die viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Dementsprechend soll es im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zu einer Modernisierung des Steuerrechts kommen, wobei das Steuersystem an bestimmten Stellen vereinfacht wird. Die Maßnahmen sollen Deutschland als Standort wieder attraktiver für Unternehmen machen und neben einer zukunftssicheren Aufstellung der deutschen Wirtschaft soll auch der Klimaneutralität eine große Bedeutung zukommen.

 

Die wichtigsten Inhalte des Wachstumschancengesetzes

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat der Gesetzgeber einige Maßnahmen eingeführt, welche deutsche Unternehmen einerseits entlasten sollen, andererseits aber auch gewisse Pflichten nach sich ziehen.

 

Einführung der E-Rechnungs-Pflicht

Ein zentraler Aspekt des Wachstumschancengesetzes ist die Einführung einer Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen. Diese gilt für Unternehmen, die Umsätze im B2B-Bereich erwirtschaften, sodass sämtliche Firmen betroffen sind, die mit anderen Betrieben Geschäfte abschließen. Dabei spielt die Größe des Betriebs oder die Anzahl der Mitarbeiter keine Rolle. Dementsprechend müssen sich auch kleine Firmen und Start-ups mit der Umstellung auf die elektronische Rechnung auseinandersetzen und die unternehmensinternen Prozesse umgestalten.

 

Der Sinn des Gesetzes besteht in einer Förderung der Digitalisierung innerhalb von Unternehmen, damit diese wettbewerbsfähiger aufgestellt sind. Da die Umstellung auf E-Rechnungen mit einigen Vorteilen einhergeht, wie einer geringeren Fehleranfälligkeit sowie einer höheren Effizienz, können Unternehmen von der Einführung dieser Pflicht trotz Umstellungsaufwand langfristig profitieren.

 

Wegfall der Umsatzsteuererklärung bei Kleinunternehmern

Durch die neuen Regelungen sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) entlastet werden. Eine Maßnahme zur Umsetzung dieser Entlastung besteht im Wegfall der Umsatzsteuererklärung für Selbstständige, die von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Ab dem Steuerjahr 2024 müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuererklärung mehr einreichen, wodurch sich der bürokratische Aufwand entsprechend verringert. Vor der Einführung des Wachstumschancengesetzes war das Einreichen einer Umsatzsteuererklärung auch für Kleinunternehmer Pflicht, um sicherzustellen, dass die geltenden Umsatzgrenzen eingehalten werden. Durch das neue Gesetz ist die Abgabe einer solchen Erklärung nur noch in Ausnahmefällen erforderlich, nämlich dann, wenn das zuständige Finanzamt die Vorlage einer Umsatzsteuererklärung explizit anfordert.

 

Anhebung der Umsatzgrenze bei der Ist-Besteuerung

Grundsätzlich können Unternehmen zwischen zwei Versteuerungsarten auswählen: der Soll- und der Ist-Versteuerung. Die Soll-Versteuerung zeichnet sich dadurch aus, dass die Umsatzsteuer direkt nach der erbrachten Leistung an das Finanzamt abgeführt wird. Bei der Ist-Versteuerung erfolgt die Abführung der Umsatzsteuer erst nach der Bezahlung durch den Kunden. Hierdurch steht Unternehmen eine höhere Liquidität zur Verfügung, die unter anderem für sinnvolle Investitionen eingesetzt werden kann. Bisher lag die Umsatzgrenze, bis zu der Unternehmen die vorteilhafte Ist-Versteuerung in Anspruch nehmen konnten, bei 600.000 Euro. Durch das Wachstumschancengesetz erhöht sich diese Grenze auf 800.000 Euro, womit mehr kleine und mittelständische Unternehmen von der steuergünstigen Regelung profitieren.

 

Steuerliche Vergünstigungen bei Elektrofahrzeugen

Bislang galt, dass Arbeitnehmer nur 0,25 % des Bruttolistenpreises eines Elektrofahrzeugs versteuern mussten, wenn dieses sowohl betrieblich als auch privat eingesetzt wurde. Die Förderung kam allerdings nur bei E-Autos zum Einsatz, die einen Bruttolistenpreis in Höhe von 60.000 Euro nicht überschritten haben. Durch das Wachstumschancengesetz beträgt der maximale förderfähige Bruttolistenpreis 70.000 Euro, wobei die neue Regelung für Fahrzeuge greift, die ab dem 01.01.2024 angeschafft werden.

 

Kritikpunkte am Wachstumschancengesetz

Ein Kritikpunkt des Wachstumschancengesetzes ist, dass die Umstellung auf elektronische Rechnungen Unternehmen vor große Herausforderungen stellen kann, da einige betriebliche Prozesse grundlegend verändert werden müssen. Zudem wird bemängelt, dass die beschlossenen Steuererleichterungen zu geringeren Steuereinnahmen führen.

Zukünftige Entwicklungen

 

Das Wachstumschancengesetz scheint ein Schritt in die richtige Richtung zu sein, wenn man die hohe Bürokratisierung in Deutschland bedenkt. Es wird zu beobachten sein, wie sich die getroffenen Maßnahmen konkret in der Praxis auswirken und wie Unternehmen mit den neuen Anforderungen umgehen. Unter Umständen werden potenzielle Anpassungen des Gesetzes erforderlich.  


 

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