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Fehraltorf - Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) hat im Jahr 2023 insgesamt 1‘260 elektrische Erzeugnisse überprüft, wobei fast ein Viertel dieser Produkte größere und kleinere Mängel aufwiesen. Aufgrund dieser Mängel wurden 114 Verkaufsverbote ausgesprochen und zusätzlich zehn Rückrufe und Sicherheitswarnungen veröffentlicht.
Die schweizweite Marktüberwachung erfolgt durch das ESTI gemäß der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26). Elektrische Produkte für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenartig und risikobasiert auf ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft. 2023 wurden 1‘260 Erzeugnisse sowohl online als auch durch Vor-Ort-Kontrollen in Verkaufsstellen sowie bei Herstellern kontrolliert. Weitere Prüfungen erfolgten durch Nachkontrollen und aufgrund von Meldungen durch Dritte.
Insgesamt wiesen 210 Erzeugnisse formale oder technische Mängel auf, was 23 % der kontrollierten Produkte entspricht. Von diesen zeigten 202 Produkte sicherheitstechnische Mängel, die potenzielle Gefahren wie Stromschlag, Verbrühungen, Rauchentwicklung oder Brand verursachen können.
Bei einer möglichen Gefährdung von Personen oder bei fehlenden Konformitätsnachweisen kann das ESTI das Inverkehrbringen eines Erzeugnisses verbieten. 2023 wurden aus diesen Gründen 114 Verkaufsverbote ausgesprochen. Betroffen waren dabei verschiedene Geräte für Haushalt und Büro, LED-Leuchten, Leuchten mit Laser, Ladegeräte, Powerbanks, Plug & Play-Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Auch einige Produkte für den industriellen Einsatz in explosionsgefährdeten Zonen (ATEX-Bereiche) wurden verboten. Zahlreiche Elektrogeräte mit unzulässigen ausländischen Steckern waren ebenfalls von Verkaufsverboten betroffen.
Die Abgabe von Elektrogeräten mit ausländischen Steckern (insbesondere Schuko-Stecker) ist in der Schweiz verboten, da bei deren Nutzung spannungsführende Teile berührt werden können, was zu Stromschlägen oder Bränden führen kann. Konsumenten sollten solche Geräte am Verkaufsort zurückweisen und können dem ESTI Meldungen über ein Kontaktformular auf www.esti.admin.ch erstatten.
In 23 Fällen haben Wirtschaftsakteure in der Schweiz in Zusammenarbeit mit dem ESTI mangelhafte Produkte vom Markt genommen. In zehn Fällen wurden diese Rückrufe oder Sicherheitswarnungen auf den Kommunikationskanälen des Büros für Konsumentenfragen (BFK) unter www.konsum.admin.ch bzw. www.recallswiss.admin.ch veröffentlicht. Betroffen waren diverse Haushaltsgeräte, USB-Ladegeräte, Unterhaltungselektronik, Solarmodule, Powerstations, Lithium-Akkus, Messinstrumente und Leuchten.
Aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung erhielt das ESTI zahlreiche Anfragen zu Ladestationen und Ladekabeln für Elektromobilität, Komponenten für Photovoltaikanlagen, steckerfertigen Plug & Play-Photovoltaiksets bis 600W Leistung, Powerstations und Batteriespeichern sowie zum Schweizer IP55-Haushaltstecksystem für den Nassbereich.
Worauf Konsumenten achten sollten:
- Korrekte Schweizer Stecker: Produkte mit fixierten Adaptern auf ausländischen Steckern sind sicherheitstechnisch schwächer und oft nicht geeignet.
- Erreichbarer Kundendienst: Achten Sie auf verständliche Bedienungsanleitungen und angebrachte Prüfzeichen. Ein anerkanntes Schweizer Prüfzeichen ist das freiwillige Sicherheitszeichen des ESTI.
- Unversehrtheit der Geräte: Überprüfen Sie regelmäßig die Intaktheit von Netzkabeln, Schaltern und Abdeckungen. Sichtbare leitende Teile sind ein Zeichen für eine notwendige fachmännische Reparatur oder Entsorgung.
Herausgeber:
Eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI)
http://www.esti.admin.ch
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