DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Eine ASVG-Novelle, die von den Koalitionsparteien eingereicht wurde, sieht die Erweiterung der Berufskrankheitenliste um vier neue Krankheitsbilder vor. Gleichzeitig soll die Liste insgesamt übersichtlicher gestaltet werden. Die Neuerungen betreffen das Hypothenar- bzw. Thenar-Hammersyndrom, fokale Dystonien bei Instrumentalmusikern, das Plattenepithelkarzinom und aktinische Keratosen durch UV-Exposition sowie Eierstockkrebs nach Asbest-Kontakt.
Das Hypothenar- bzw. Thenar-Hammersyndrom betrifft Handwerker:innen und resultiert aus schlagartigen Bewegungen, die zu Gefäßschädigungen führen. Fokale Dystonien sind neurologische Erkrankungen, die Muskelkrämpfe und Bewegungsstörungen bei Instrumentalmusikern verursachen können. Die anderen beiden Krankheitsbilder stehen in direktem Zusammenhang mit UV-Exposition und Asbest-Kontakt.
Gleichzeitig werden Erkrankungen durch Thomasschlackemehl aufgrund mangelnder praktischer Relevanz aus der Liste gestrichen. Insgesamt umfasst die neue Liste 73 Krankheiten, die von Staublungenerkrankungen bis hin zu Schwerhörigkeit und Erkrankungen durch chemische Stoffe wie Benzol reichen.
Übergangsbestimmungen sollen sicherstellen, dass Personen, die vor dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes im März 2024 an einer der neu aufgenommenen Berufskrankheiten erkrankt sind, künftig Leistungen der Unfallversicherung erhalten.
Im Gesundheitsausschuss stimmten die Abgeordneten einstimmig für den Gesetzentwurf, obwohl die SPÖ eine umfangreichere Erweiterung der Berufskrankheitenliste gefordert hatte, insbesondere in Bezug auf die Einbeziehung von Long Covid. Ihr entsprechender Entschließungsantrag fand jedoch keine Zustimmung.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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