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AT: Verlängerung der Energiekrisenbeiträge sowie der COVID-19-Impfangebote

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Wien – Die Österreichische Volkspartei (ÖVP) und die Grünen haben einen Initiativantrag vorgelegt, um den Energiekrisenbeitrag für Strom und fossile Energieträger zu verlängern. Damit soll auch für das Kalenderjahr 2024 die Erhebung der Energiekrisenbeiträge vorgesehen werden (3824/A). Unternehmen aus dem Energiesektor, die von den anhaltend hohen Preisen profitieren, sollen einen angemessenen Beitrag leisten, so die Begründung. Zudem sollen weitere Anpassungen Investitionsanreize bieten.

 

Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes soll eine Übergangsregelung für die Freigrenzen der sonstigen Bezüge für 2024 schaffen. Eine weitere Initiative der beiden Regierungsparteien betrifft COVID-19-Impfungen (3869/A). Um ein kontinuierliches Angebot gewährleisten zu können, bedarf es einer Verlängerung der derzeit geltenden Bestimmungen, argumentieren Laurenz Pöttinger (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne).

 

Verlängerung der Krisenbeiträge von Energieunternehmen

Zur weiteren Dämpfung der Energiepreise sollen auch für 2024 der Energiekrisenbeitrag für Strom sowie für fossile Energieträger erhoben werden. Neben der Verlängerung der Maßnahme sollen weitere Anpassungen erfolgen, um Preissenkungen zu forcieren und Investitionsanreize zu stärken. Ein Fokus liegt dabei auf der Anrechnung von Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

 

Die vorgesehene Änderung im Einkommensteuergesetz betrifft die sonstigen Bezüge, wobei eine Übergangsregelung für 2024 geschaffen werden soll. Um Differenzen zu vermeiden, soll die Freigrenze basierend auf den Inflationswerten der Nullstufe der letzten beiden Jahre erhöht werden. Im Rahmen des diesjährigen Progressionsberichts soll eine mögliche unbefristete Regelung evaluiert werden.

 

Bestimmungen für COVID-19-Impfung im niedergelassenen Bereich sollen bis Juni 2025 verlängert werden

Mit einer weiteren Gesetzesänderung sollen die Bestimmungen für COVID-19-Impfung im niedergelassenen Bereich verlängert werden. Zudem soll die haushaltsrechtliche Ermächtigung des Gesundheitsministers über COVID-19-Impfstoffe und Bedarfsmaterialien bis Juni 2025 ausgeweitet werden.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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