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Bern - Der Bundesrat hat einen Gesetzesvorschlag eröffnet, um rechtliche Nachteile bei der Zustellung von fristauslösenden Postsendungen am Wochenende zu vermeiden. Die Schweizerische Post bietet mit "A-Post Plus" eine Versandmethode an, die Sendungen samstags nachverfolgbar zustellt, ohne Bestätigung vom Empfänger zu verlangen. Dies kann jedoch problematisch sein, da fristauslösende Sendungen bereits am Wochenende beginnen, rechtlich zu laufen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, schlägt der Bundesrat vor, dass solche Sendungen erst am nächsten Werktag als zugestellt gelten sollen.
Der Bundesrat eröffnete die Vernehmlassung aufgrund der Motion 22.3381 "Harmonisierung der Fristenberechnung" der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N). Diese Motion forderte eine Lösung für das Problem der Fristenberechnung bei Wochenendzustellungen von fristauslösenden Sendungen.
Die Lösung, die bereits im Zivilprozessrecht eingeführt wurde, besagt, dass die Zustellung an Wochenenden und Feiertagen rechtlich erst am folgenden Werktag als erfolgt gilt. Dieses Prinzip soll nun auf sämtliche Fristen des Bundesrechts ausgeweitet werden. Der Bundesrat schlägt vor, dies durch eine Ergänzung in verschiedenen Bundesgesetzen zu regeln, darunter das Verwaltungsverfahrensgesetz, das Bundesgerichtsgesetz und andere.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 24. Mai 2024. Interessierte Kreise können Stellungnahmen abgeben und ihre Meinung zu den vorgeschlagenen Änderungen äußern.
Für weitere Informationen können Sie sich an Christoph Jenni vom Bundesamt für Justiz wenden unter der Telefonnummer +41 58 480 89 93 oder per E-Mail an christoph.jenni@bj.admin.ch.
Die Dokumente zum Gesetzesvorschlag sind auf der Website des Bundesrates und des Bundesamtes für Justiz verfügbar.
Herausgeber:
Der Bundesrat: https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: http://www.ejpd.admin.ch
Bundesamt für Justiz: http://www.bj.admin.ch
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