CH: Illegal importierte Arzneimittel: Über zwei Drittel Erektionsförderer

DMZ – JUSTIZ / MM ¦ AA ¦                     

 

Bern - Im Jahr 2023 hat das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Auftrag des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic insgesamt 6’659 illegale Arzneimittelimporte sichergestellt.

 

Erektionsförderer waren erneut die am häufigsten illegal importierten Arzneimittel, gefolgt von Schlaf- und Beruhigungsmitteln, Hormonen (einschließlich Melatonin) sowie Nasensprays und Abführmitteln. Knapp 3'000 der sichergestellten Sendungen stammten aus Indien, was einem Anteil von 43 Prozent entspricht. Die Versand- und Herkunftsländer der illegalen Produkte ändern sich ständig, während Behörden und illegale Anbieter seit Jahren ein Katz- und Maus-Spiel betreiben.

 

Im Jahr 2023 hat das BAZG 6’659 illegale Arzneimittelsendungen sichergestellt, gegenüber 6'793 Sendungen im Vorjahr. Seit Jahren machen Erektionsförderer den Großteil der illegalen Arzneimittel aus. Diese aus dem Ausland importierten "Medikamente" enthalten jedoch häufig keine oder falsch deklarierte Wirkstoffe - und möglicherweise schädliche Zusatzstoffe.

 

Swissmedic warnt regelmäßig davor, Arzneimittel aus fragwürdigen Quellen zu beziehen, da dies sowohl die Gesundheit gefährdet als auch kriminelle Netzwerke unterstützt. Zudem erfordert die sichere Anwendung rezeptpflichtiger Medikamente eine persönliche Fachberatung.

 

Katz- und Maus-Spiel zwischen Behörden und illegalen Anbietern

Im letzten Jahr lag Indien bei der Herkunft der beschlagnahmten Sendungen an erster Stelle. Dies kann sich jedoch schnell ändern, da Anbieter im illegalen Arzneimittelhandel ihre Vorgehensweisen ständig anpassen. Sie ändern sowohl die Produktion als auch den Versand kurzfristig, um den Maßnahmen der Behörden zu entgehen. Ein Beispiel dafür ist der Rückgang der beschlagnahmten Sendungen aus Osteuropa innerhalb eines Jahres von 34 auf 17 Prozent. Ein Hauptgrund dafür war eine erfolgreiche internationale Aktion der polnischen Behörden gegen kriminelle Netzwerke. Daraufhin wurden die Lieferwege angepasst, und Indien wurde als Alternative gewählt.

 

Für die Bekämpfung des illegalen Arzneimittelhandels ist eine gute nationale und internationale Zusammenarbeit zwischen den Behörden entscheidend. Diese arbeiten gemeinsam daran, durch Gesetze, Kontrollen, Ermittlungen und internationale Zusammenarbeit gegen den illegalen Handel vorzugehen. Swissmedic pflegt enge Kontakte mit dem BAZG, Swiss Sport Integrity und den Kantonen. Verbraucherinnen und Verbraucher können ebenfalls dazu beitragen, die international agierenden kriminellen Netzwerke zu bekämpfen, indem sie Produkten mit zweifelhaften Versprechungen keinen Glauben schenken und diese gar nicht erst bestellen.

 

Vernichtung illegaler Arzneimittel und Verwaltungsmassnahme-Verfahren

Bei 90 Prozent (5’986) der beschlagnahmten illegalen Arzneimittelsendungen wurde das vereinfachte Verfahren angewendet. Es erlaubt Swissmedic und dem BAZG, bestimmte Präparate und Wirkstoffe (insbesondere illegale Erektionsförderer, Schlankheitsmittel und Psychopharmaka) zum Schutz der Gesundheit aus dem Verkehr zu ziehen und zu vernichten. Swissmedic führte auch 185 kostenpflichtige ordentliche Verwaltungsmassnahme-Verfahren durch. Die Abteilung Strafrecht bearbeitete 41 Verwaltungsstrafverfahren wegen illegalen Arzneimittelimporten und überwies weitere 113 Fälle, die gemischte Sendungen aus betäubungsmittelhaltigen und anderen Arzneimitteln betrafen, an die zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaften. Das BAZG führte neun Strafverfahren und erstattete den kantonalen Behörden 263 Anzeigen wegen illegaler Importe betäubungsmittelhaltiger Arzneimittel.

 

Lassen Sie den gesunden Menschenverstand walten!

Die Bestellung und Einnahme von Arzneimitteln über unkontrollierte Internetangebote oder soziale Medien birgt erhebliche Gesundheitsrisiken. Medikamente aus dubiosen Quellen werden fast immer ohne Schachtel und Packungsbeilage geliefert. Daher fehlen jegliche Hinweise zu Dosierung, Anwendungseinschränkungen oder möglichen Nebenwirkungen. Nur Ärztinnen und Apotheker können beurteilen, ob die Einnahme angezeigt ist.

 

 

 

 

Herausgeber:

Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut

http://www.swissmedic.ch/


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