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Bern - Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) ergreift Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungslage durch eine Ausweitung der Melde- und Lagerpflicht für lebenswichtige Arzneimittel. Die Zahl der meldepflichtigen Wirkstoffe steigt um mehr als 60% auf rund 320, und für etwa 120 Wirkstoffe wird eine Lagerpflicht eingeführt, eine Zunahme um fast einen Viertel. Diese Verordnungsänderungen treten am 15. Januar 2024 in Kraft.
Die WL (Fachbereich Heilmittel) überprüft normalerweise alle zwei Jahre die Verordnungen zur Melde- und Lagerpflicht und passt sie an. Aufgrund der COVID-19-Pandemie konnte die Überprüfung für 2021/2022 nicht durchgeführt werden. Daher ergaben sich vier Jahre nach der letzten Überprüfung zahlreiche Ergänzungen.
124 Wirkstoffe unterliegen nun neu der Meldepflicht, während bei fünf Wirkstoffen diese aufgehoben wird. Damit gilt nun für rund 320 Wirkstoffe eine Meldepflicht. Meldepflichtige Unternehmen müssen Versorgungsengpässe oder Lieferunterbrechungen der Meldestelle der WL melden. Zusätzlich müssen sie Informationen darüber geben, wie lange die Versorgung gestört sein wird und ob es alternative Heilmittel gibt. Die Meldestelle informiert im Gegenzug regelmäßig über den Stand der Versorgungssituation.
Die Überprüfung führte auch zur Erweiterung der Lagerpflicht für 23 weitere Wirkstoffe, während die Lagerpflicht für den Wirkstoff Pethidin und Kombinationspräparate aufgehoben wurde. Damit gilt für etwa 120 Wirkstoffe die Pflicht, strategische Reserven anzulegen. Diese Pflichtlager können genutzt werden, wenn der Markt in einer Mangellage die Versorgung nicht sicherstellen kann.
Die Ausweitung der Melde- und Lagerpflicht führt zu einem Mehraufwand, der durch die Automatisierung der Prozesse bewältigt werden soll. Die umfangreiche Erweiterung der Melde- und Lagerpflicht trägt dazu bei, das Risiko fehlender versorgungskritischer Arzneimittel zu reduzieren.
Die geplanten Anpassungen wurden im Sommer des vergangenen Jahres mit den Kantonen, Organisationen im Gesundheitswesen und pharmazeutischen Unternehmen besprochen. Obwohl die Erweiterung der Melde- und Lagerpflicht grundsätzlich begrüßt wurde, konnten nicht alle Anliegen berücksichtigt werden. Diese fließen jedoch in laufende Arbeiten ein, insbesondere Vorschläge zur Ausweitung der Meldepflicht auf alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel oder zur finanziellen Unterstützung der Pflichtlager durch den Bund.
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