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Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich auf eine politische Einigung zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 verständigt. Nach einer politischen Einigung von Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner werden die Details der Vereinbarung dem Bundeskabinett am 20. Dezember 2023 zur Kenntnis gegeben.
Haushaltsplanung und Finanzpolitik im Überblick:
Nach der politischen Einigung hat das Bundesministerium der Finanzen die technische Umsetzung in Angriff genommen. Die Verabredungen sollen dem Deutschen Bundestag durch nötige Formulierungshilfen für den Deutschen Bundestag vorgelegt werden. Der Haushaltsausschuss des Bundestags plant eine Bereinigungssitzung Mitte Januar 2024, gefolgt von der Beschlussfassung über den Bundeshaushalt 2024 Ende Januar. Der Bundesrat könnte das Gesetzgebungsverfahren in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 abschließen.
Finanzverfassung und Zukunftsorientierung:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Urteil vom 15. November 2023 die Auslegung finanzverfassungsrechtlicher Vorgaben präzisiert. Trotz dieses Urteils bleibt die Bundesregierung auf ihrem Kurs, der bereits in den vorherigen Haushalten die Balance zwischen Zukunftsinvestitionen, sozialer Sicherung, steuerlicher Entlastung und Konsolidierung der öffentlichen Finanzen hergestellt hat.
Steuerliche Entlastung und Investitionen:
Im Jahr 2024 werden die Bürgerinnen und Bürger steuerlich erheblich entlastet, wobei das Inflationsausgleichsgesetz eine Steuerreduktion von 15 Milliarden Euro vorsieht. Die öffentlichen Investitionen des Bundes für 2024 werden auf 54 Milliarden Euro geschätzt, insbesondere für Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz. Die deutsche Schuldenquote soll voraussichtlich von 69 Prozent im Jahr 2021 auf 64 Prozent im nächsten Jahr sinken.
Strompreispaket und Haushaltsanpassungen:
Das geplante Strompreispaket mit einem Volumen von rund 7,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 soll umgesetzt werden. Es beinhaltet Maßnahmen wie die Senkung der Stromsteuer und die Beibehaltung der Strompreiskompensation. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts waren Anpassungen für den Haushalt 2024 und den Haushalt 2023 erforderlich.
Maßnahmenpaket und Haushaltsanpassungen:
Aufgrund einer Lücke von rund 17 Milliarden Euro zu Beginn der Beratungen über die Folgen des Urteils wurden notwendige Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 vorgenommen. Diese erfolgen insbesondere durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen und die Reduzierung von Bundeszuschüssen. Das Maßnahmenpaket gewährleistet, dass die Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils umgesetzt werden, und berücksichtigt Herausforderungen wie den russischen Angriff auf die Ukraine und die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft.
Einzelne Maßnahmen im Überblick:
- Beiträge der Bundesministerien: Ausgabenreduktionen für internationales Engagement, Digitales und Verkehr, Bildung und Forschung, sowie Rentenversicherung.
- Abschaffung klimaschädlicher Subventionen: Unter anderem Wegfall von Begünstigungen in der Kraftfahrzeugsteuer und Steuerbegünstigung beim Agrardiesel.
- Arbeitsmarktanreize: Erweiterung des "Job-Turbos" für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Änderungen beim Bürgergeld.
- Anpassungen des Klima- und Transformationsfonds: Reduzierung der Programmausgaben um 12,7 Milliarden Euro, Anpassungen im CO2-Preis und Weiterführung des Programms "Klimaneutrales Fliegen."
- Weitere Maßnahmen: Finanzierung dringender Investitionen der Deutschen Bahn, Reduzierung der Regionalisierungsmittel, Finanzierung der Fluthilfen, und Unterstützung der Ukraine.
Die Bundesregierung strebt an, die Maßnahmen schnellstmöglich gesetzgeberisch umzusetzen und die Beratungen im Deutschen Bundestag bis Anfang Februar 2024 abzuschließen. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung.
Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
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