DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Die Finanzpolizei in Österreich hat im Jahr 2022 insgesamt 362 Fälle von Arbeitnehmer:innen festgestellt, die unterhalb des heimischen Kollektivvertrags entlohnt wurden. Infolgedessen wurden Geldstrafen in Höhe von über 3 Millionen Euro beantragt, um Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen.
Diese Informationen gehen aus dem kürzlich veröffentlichten Tätigkeitsbericht (III-973 d.B.) der Finanzpolizei hervor. Der Bericht zeigt jedoch auch, dass nicht alle geplanten Betriebskontrollen durchgeführt werden konnten, was auf eine hohe Anzahl neuer Mitarbeiter:innen und das EU-Mobilitätspaket zurückgeführt wird. Dieses Paket hat aufgrund rechtlicher und organisatorischer Änderungen im Transportwesen die Kontrollen im vergangenen Jahr stark beeinträchtigt.
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 2.359 Betriebs- und Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Das Ziel des Bundesgesetzes gegen Lohn- und Sozialdumping (LSD-BG) ist es, Arbeitnehmer:innen angemessen zu entlohnen und einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu gewährleisten. Die Finanzpolizei überprüfte im vergangenen Jahr 1.019 Betriebe mit 3.212 nach Österreich entsandten oder überlassenen Arbeitskräften anhand eines jährlichen Kontrollplans des Finanzministeriums und des Arbeitsministeriums. Dies ist jedoch weniger als die geplanten 1.300 Betriebskontrollen.
Die Schwerpunktkontrollen konzentrierten sich auf bestimmte Branchen, Saisonen und Anlässe. Ein besonderes Augenmerk wurde auf einreisende Betriebsfahrzeuge an den Grenzen zu den Nachbarstaaten Ost- und Südösterreichs sowie auf die Baubranche und Unternehmen aus Ländern mit niedrigeren Lohnniveaus gelegt. Zusätzlich wurden Unternehmen, die COVID-19-Förderungen erhalten haben, überprüft. Insgesamt wurden 1.340 Schwerpunktkontrollen durchgeführt.
Im vergangenen Jahr wurden 838 Strafanträge aufgrund von Verstößen gegen das LSD-BG gestellt. Die beantragten Geldstrafen betrugen insgesamt 4,58 Millionen Euro. Von den beantragten 3,33 Millionen Euro für Unterentlohnung wurden 2,42 Millionen Euro rechtskräftig entschieden, wobei 1.388 Arbeitnehmer:innen betroffen waren. Es wurden auch Geldstrafen für Verstöße wie Verweigerung der Einsichtnahme in Melde- oder Lohnunterlagen sowie Nichtbereithaltung von Unterlagen verhängt. Insgesamt wurden 311 Strafanträge für Vereitelung von finanzpolizeilichen Kontrollen gestellt.
Die Risikoanalyse bildet die Grundlage für die Kontrolltätigkeit der Finanzpolizei und bezieht sich auf Faktoren wie die Anzahl entsandter oder überlassener Arbeitnehmer:innen in Österreich, das Lohnniveau der EU-Mitgliedstaaten, die Arbeitnehmer:innen nach Österreich entsenden, und betroffene Branchen. Für das Jahr 2023 konzentriert sich die Finanzpolizei auf grenznahe Betriebe in Niederösterreich, dem Burgenland, Kärnten und der Steiermark. Ein Kontrollplan sieht die Überprüfung von 1.300 Betrieben vor, die aus dem Ausland nach Österreich tätig sind. Der Bericht betont, dass die vorhandene Personalausstattung der Finanzpolizei für die geplanten Kontrollen ausreichend ist. Die Kontrollschwerpunkte für dieses Jahr liegen im Tourismus, Bau- und Baunebengewerbe sowie im Reinigungsgewerbe. Verdachtsfälle werden wie bisher an die Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen (ZKO) weitergeleitet, die dieses Jahr über rund 1,07 Millionen Euro zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping verfügt.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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