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Bern - Aufgrund von Engpässen bei der Versorgung mit Impfstoffen der Humanmedizin hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Guy Parmelin, die Freigabe der Pflichtlager angeordnet. Die entsprechende Verordnung tritt am 15. Juli 2023 in Kraft.
Aktuell sind verschiedene Impfstoffe von Versorgungsstörungen betroffen, die im Schweizer Impfplan empfohlen werden. Dazu gehören ein kombinierter Impfstoff zur Auffrischung der Grundimmunisierung von Kindern im Alter von vier bis sieben Jahren gegen Diphterie, Keuchhusten, Kinderlähmung und Wundstarrkrampf, ein Impfstoff gegen Hirnhautentzündung (Meningokokken) sowie Impfstoffe gegen Windpocken (Varizellen). Die Freigabe der Pflichtlager ermöglicht es, die Versorgung sicherzustellen.
Die Ursachen für die Versorgungsstörungen sind vielfältig. Es handelt sich um Impfstoffe, die weltweit eine hohe Nachfrage haben und in unzureichenden Mengen verfügbar sind. In der Schweiz kam es zu Zulassungsübertragungen, die zur Auflösung der Pflichtlagerbestände führten und die Situation zusätzlich erschweren. Gleichzeitig werden jedoch auch neue Zulassungen erwartet, die die Versorgung langfristig stabilisieren werden, sobald sich ein neues Gleichgewicht eingestellt hat. Die neuen Zulassungsinhaber und Hersteller werden die Pflichtlager schrittweise auffüllen, vorausgesetzt, dass die Markversorgung gewährleistet bleibt.
Die Freigabe der Pflichtlager für Impfstoffe unterstützt die Wirtschaft dabei, ihren Versorgungsauftrag weiterhin zu erfüllen. Sie gilt für alle Impfstoffe der Humanmedizin, die gemäß der Verordnung der Pflichtlagerhaltung unterliegen, auch wenn derzeit nur ein Teil der Impfstoffe von Versorgungsstörungen betroffen ist. Durch die Freigabe kann die Versorgung bei kurzfristigen Engpässen schnell durch Lagerbestände verbessert werden. Die Bundesstelle für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) geht davon aus, dass sich die Versorgungslage voraussichtlich im Frühjahr 2024 entspannen wird.
Die Impfempfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) bleiben weiterhin bestehen. BAG und EKIF werden ihre Empfehlungen sofort anpassen, wenn die Nachfrage nicht mehr gedeckt werden kann. Dies ist derzeit jedoch nicht erforderlich.
Herausgeber:
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung
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