DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Die österreichische Regierung hat dem Nationalrat ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Terrorinhalten vorgelegt. Hintergrund ist eine EU-Verordnung, die seit Juni 2022 in allen Mitgliedstaaten gültig ist und Hostingdienste dazu verpflichtet, terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde zu löschen. Das geplante "Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz" soll die daraus resultierenden Verpflichtungen für Österreich regeln.
Gemäß dem Gesetzentwurf soll die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) die zuständige Behörde zur Erlassung von Entfernungsanordnungen sein. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) vorgesehen. Der Verfassungsschutz wird beispielsweise dazu verpflichtet, die KommAustria umgehend über terroristische Online-Inhalte zu informieren, die ihm bekannt werden. Umgekehrt kann die KommAustria die DSN um eine Einschätzung einschlägiger Inhalte bitten, von denen sie anderweitig Kenntnis erlangt hat.
Hostingdiensteanbieter werden durch das Gesetz unter anderem dazu verpflichtet, sich unverzüglich für einen Zustelldienst anzumelden, um Entfernungsanordnungen schnell und sicher bearbeiten zu können. Zusätzlich müssen sie der KommAustria bis zum 1. Februar eines jeden Jahres einen Transparenzbericht übermitteln. Dieser Bericht soll unter anderem Informationen darüber enthalten, wie viele Beschwerden gegen Entfernungsanordnungen eingegangen sind und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die erneute Verbreitung zuvor entfernter oder gesperrter Inhalte zu verhindern. Die Transparenzberichte dienen auch als Grundlage für den jährlichen Bericht Österreichs an die EU-Kommission.
Verstöße gegen die Verpflichtungen können hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Hostinganbieter, die einer Entfernungsanordnung nicht innerhalb einer Stunde nachkommen, können mit einer Geldstrafe von bis zu 1 Million Euro belegt werden. Ebenso drohen Strafen von bis zu 500.000 Euro für diejenigen, die keine Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte ergreifen oder keinen wirksamen Beschwerdemechanismus bereitstellen. Das Gesetz soll am 1. Juli 2023 in Kraft treten, wobei die Straftatbestände unmittelbar nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt wirksam werden.
Um eine Beschlussfassung noch vor dem Sommer sicherzustellen, haben die Regierungsparteien ÖVP und Grüne bei der letzten Nationalratssitzung eine entsprechende Fristsetzung beschlossen.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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