DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Der österreichische Bundespräsident hat die Möglichkeit, die Verleihung des Doktorgrades an österreichischen Hochschulen unter seinen Auspizien, einer "Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae", zu genehmigen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Gemäß § 2 Abs. 1 lit. e des entsprechenden Bundesgesetzes besteht die Möglichkeit, von der gesetzlichen Studiendauer "aus triftigen Gründen" abzuweichen. Nun möchten die Wissenschaftssprecher:innen der Nationalratsfraktionen Rudolf Taschner (ÖVP), Eva Blimlinger (Grüne), Andrea Kuntzl (SPÖ), Martin Graf (FPÖ) und Nikolaus Scherak (NEOS) mit einem gemeinsamen Antrag weitere Ausnahmegründe festlegen (3368/A(E)).
Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Universitäten bereits jetzt Kinderbetreuung und die Pflege naher Angehöriger als Gründe für eine Überschreitung der Studiendauer anerkennen. Mit dem Antrag sollen zukünftig Schwangerschaft, Kinderbetreuung und weitere lebensphasen- und biografiebezogene Faktoren, die sich aus der sozialen Dimension der Hochschulbildung ergeben, als triftige Gründe für eine Überschreitung der durchschnittlichen Studiendauer bewertet werden. Darüber hinaus soll der Antrag auch eine Behinderung mit einem Grad von mindestens 25 % als beispielhaften Ausnahmegrund nennen.
Der Fünf-Parteien-Antrag zielt darauf ab, eine breitere Palette an triftigen Gründen für eine Überschreitung der Studiendauer zu etablieren. Durch die Anerkennung von lebensphasen- und biografiebezogenen Faktoren möchten die Abgeordneten die soziale Dimension in der Hochschulbildung stärker berücksichtigen. Die Erweiterung der Ausnahmegründe soll sicherstellen, dass Studierende in besonderen Lebenssituationen nicht benachteiligt werden und faire Bedingungen für eine erfolgreiche Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten erhalten.
Die Debatte über den Antrag im Wissenschaftsausschuss wird zeigen, ob eine breite Zustimmung für die Ergänzung der Ausnahmegründe erreicht werden kann. Eine mögliche Annahme des Antrags würde einen Schritt in Richtung einer umfassenderen Regelung der Promotion "Sub auspiciis" bedeuten und die Anerkennung verschiedener lebensphasenbezogener Faktoren bei der Bewertung der Studiendauer ermöglichen.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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