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AT: Anstieg des Reiseverkehrs 

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                  

 

Die Aufgabe der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist es, Fahr- und Fluggästen zu ihrem Recht zu verhelfen, ohne dass sich diese an ein Gericht wenden müssen. 2022 konnte die apf im Zuge ihrer Schlichtungsarbeit 1,6 Mio. € an Entschädigungen und Erstattungen erzielen.

 

Wie der Jahresbericht 2022 festhält, wirkte sich die Normalisierung der Fahr- und Fluggastzahlen nach den Jahren der COVID-19-Pandemie deutlich auf die Arbeit der Schlichtungsstelle aus. So hat sich die Zahl der im Bahn- und Flugbereich an sie gerichteten Anfragen und Schlichtungsverfahren im Berichtsjahr in etwa verdoppelt, von 2.896 im Jahr 2021 auf 5.896 im Jahr 2022. Damit habe die Agentur insgesamt die höchste Zahl von Anfragen und Verfahren seit ihrer Gründung verzeichnet, heißt es im Bericht ( III-915 d.B.).

 

Die apf beschreibt im Bericht ihre Rolle als unabhängige Vermittlerin zwischen den Unternehmen und ihren Passagier:innen. An sie können sich Passagier:innen bzw. Kund:innen von Bahnunternehmen, Bahnhofsbetreibern, Verkehrsverbünden sowie Luftfahrt-, Schifffahrts- und Kraftomnibusunternehmen mit Schlichtungsanträgen wenden, sofern sie vorher versucht haben, das Problem gemeinsam mit dem betroffenen Unternehmen zu lösen. Eingeschränkt gilt das auch bei Betreibern von Busbahnhöfen, Häfen und Terminals sowie Zivilflugplatzhaltern, also etwa Flughafenbetreibern. Generell nicht zuständig ist sie für innerstädtische Verkehrsunternehmen. Die Schlichtungsstelle ersetze jedoch nicht das Beschwerdemanagement des jeweiligen Unternehmens, betont die apf.

 

Abflauen der Pandemie brachte Zunahme an Schlichtungsverfahren

Neben Rekordzahlen in der Schlichtungsarbeit der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) im Bahnbereich, verzeichnete auch der Flugbereich 2022 eine hohe Anzahl an Anträgen und Verfahren im Vergleich zum Jahr davor. Ausschlaggebend dafür waren laut der Schlichtungsstelle in vielen Fällen organisatorische Mängel, die dazu führten, dass in Europa zahlreiche Flüge gestrichen wurden bzw. sich die Abfertigung von Passagieren an Flughäfen deutlich verzögerte.

 

Im Jahr 2022 standen noch etwa fünf Prozent der Anfragen und Schlichtungsanträge mit COVID-19 in Verbindung. Die apf betont, dass ihre Expert:innen sich in den vier Verkehrsbereichen lösungsorientiert und effizient für die Reisenden einsetzten und damit wieder eine hohe Erfolgsquote erzielen konnten. Somit sei es gelungen, in mehr als drei Viertel der Schlichtungsfälle eine Einigung zwischen den Parteien herbeiführen.

 

Von den insgesamt 5.896 schriftlichen Schlichtungsanträgen und Anfragen, die 2022 bei der apf eingingen (2021: 2.896), entfielen 4.697 auf den Flugbereich (2021: 2.224), 1.120 auf die Bahn (2021: 626), 69 auf Busunternehmen (2021: 38) und zehn auf den Bereich Schifffahrt (2021: acht). Dies bedeutet eine Verdoppelung der Gesamtzahl. Gut fünf Prozent, 258 aller Anträge und Anfragen wiesen einen Bezug zur COVID-19-Pandemie auf.

 

Zu den Schlichtungsverfahren zählt die apf nur jene Fälle, bei denen auch ein Verfahren eröffnet wurde. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 4.264 Schlichtungsverfahren eröffnet (2021: 1.944), dies bedeutet eine Verdoppelung im Vergleich zu 2021. Der Hauptteil der Verfahren entfiel mit 3.350 (2021: 1.423) auf den Flugbereich, gefolgt vom Bahnsektor mit 892 (2021: 505) und dem Busbereich mit 22 (2021: 15) eröffneten Schlichtungen. Im Schiffsbereich wurden 2022 keine Verfahren eröffnet, 2021 war es nur eines.

 

Schnelle Reaktionszeit und kurze Verfahrensdauer

2022 erzielte die apf für die Antragstellenden einen Gesamtbetrag an monetären Entschädigungen, Erstattungen und Strafnachlässen in der Höhe von 1,6 Mio. €. (2021: 1,1 Mio. €). Dies stellt eine Steigerung von rund 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr dar. Bei diesem Vergleich ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Anzahl an Verfahren im genannten Zeitraum um mehr als 50 Prozent angestiegen ist. 115.463 € entfielen dabei bereichsübergreifend auf pandemiebedingte Verfahren. Der überwiegende Anteil des Gesamtbetrags entfiel mit 1,49 Mio. € auf den Flugbereich (2021: 1,09 Mio. €), im Bahnsektor wurden 114.638 € erreicht (2021: 54.429 €) und beim Verkehrsträger Bus 3.291 € (2021: 1.278 €).

 

Die durchschnittliche Reaktionszeit für eine erste Rückmeldung gegenüber den Antragstellenden betrug im Jahr 2022 rund einen Tag (2021: 1,5 Tage). Die apf konnte trotz der gestiegenen Anzahl an Anfragen bei der Reaktionszeit eine Verbesserung erreichen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der Schlichtungsverfahren bei der apf wurde deutlich verkürzt, sie belief sich 2022 auf rund 31 Tage (2021: 87 Tage).

 

Internationale Zusammenarbeit der apf und Judikatur im Bereich der Passagier- und Fahrgastrechte

EU-Regelungen im Bereich der Fahr- und Fluggastrechte erfordern laut der apf einen engen und regelmäßigen Austausch der Nationalen Durchsetzungsstellen (NEB – National Enforcement Bodies), um eine einheitliche und länderübergreifende Vorgehensweise garantieren zu können. Neben den regelmäßigen Treffen, die zumeist in Brüssel bei der Europäischen Kommission abgehalten werden, sowie mit der Teilnahme an Arbeitsgruppen, finde ein kontinuierlicher Austausch statt. Dieser umfasst laut der apf informelle Gesprächstreffen, gemeinsam organisierte Veranstaltungen mit Stakeholdern und schriftlichen Austausch bei allgemeinen Fragen zum Umgang mit bestimmten Problemen. Nachdem es 2021 vor allem virtuelle Meetings gab, fanden diese 2022 sowohl virtuell als auch vor Ort, zum Teil hybrid, statt, teilt die apf mit.

 

Der Bericht führt auch aktuelle Beispiele der Tätigkeit der apf zur Durchsetzung der Passagier- und Fahrgastrechte in der Praxis an und verweist auf die Weiterentwicklung der Judikatur in dieser Frage. Insbesondere im Bereich der Passagierrecht im Flugverkehr gab es 2022 mehrere einschlägige EuGH-Urteile dazu. Sie betrafen die Frage der rechtzeitigen Benachrichtigung bei Flugvorverlegungen sowie die Klärung des Anspruchs auf Entschädigung bei Eintreten eines "außergewöhnlichen Umstands" sowie bei Flugverspätung im Falle eines Flugs mit Umstieg und Zielort außerhalb des EU-Gebiets. 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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