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Der Bundesrat will die Verdachtsfälle von falsch verrechneten Covid-19-Tests untersuchen und die unrechtmässig bezogenen Beträge zurückzuverlangen. Das hat er an seiner Sitzung vom 19. April 2023 entschieden.
Damit reagiert er positiv auf die Forderungen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte. Ein Plan zur Missbrauchsbekämpfung wurde erstellt und Querschnittsanalysen wurden durchgeführt. Rund um die Abwicklung von Rechnungen zu Testkosten hat das BAG zudem strafrechtliche Schritte eingeleitet.
Die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte forderte den Bundesrat im Dezember letzten Jahres in einem Schreiben auf, seine Anstrengungen zu verstärken, um ungerechtfertigte Zahlungen im Rahmen der Verrechnung von Covid-19-Tests aufzudecken und zu verhindern.
In seiner Antwort unterstützt der Bundesrat die Forderungen der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte und zeigt sich entschlossen, die Untersuchung der Verdachtsfälle fortzusetzen. Das BAG hat ein Konzept zur Missbrauchsbekämpfung erarbeitet und wird, je nach Ergebnis der Untersuchungen, die zu Unrecht in Rechnung gestellten Beträge zurückfordern. In diesem Zusammenhang hat das BAG bereits erste Verfügungen zu mutmasslich ungerechtfertigten Rechnungen erlassen. Dabei geht es um Beträge in der Grössenordnung von 1,8 Millionen Franken. Ausserdem hat das BAG strafrechtliche Schritte eingeleitet und weitere sind in Zukunft nicht ausgeschlossen.
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch
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