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Tierschutz: Neues zu Kotzbühlers Jaguar

DMZ –  BLICKWINKEL ¦ Ruedi Stricker ¦                   

 

Nach den Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit dem Jaguar der Familie Kotzbühler hat der Gemeinderat in einer Sondersitzung beschlossen, beim zuständigen Richter eine superprovisorische Verfügung zum Schutz des armen Tiers zu erwirken.

 

Die Bevölkerung wird gebeten, die darauf basierende Verfügung unbedingt zu beachten. Die wesentlichsten Punkte werden nächste Woche voraussichtlich auch via Plakatkampagne in Erinnerung gerufen.

 

1. Leinenpflicht

Kinder sind spontan und unberechenbar. Ausserhalb von geschützten Gebäuden sind sie deshalb im Interesse ihrer Sicherheit anzuleinen. Ausgenommen von der Leinenpflicht sind Kinder in geschlossen Räumen oder in einem karnivorensicheren, patentierten Kinderkäfig (Anmerkung: zum ermässigten Preis von Fr. 743.85 inkl. MwSt erhältlich bei Fredy Hangartner in der Mehrzweckgebäude Risi. Bitte vorher anrufen: 075 444 23 23)

 

2. Artgerechter Umgang

Knufi, wie der zahme Jaguar von seinem Besitzer genannt wird, verfügt über Krallen und gesunde Zähne. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass er auch Ihnen oder Ihren Schutzbefohlenen mal ein Bein abbeisst oder sich ein Ohr schnappt. Bewahren Sie in einem solchen Fall Ruhe und vermeiden Sie eine Überreaktion. Das Tier ist nicht aggressiv, es will nur seinen angeborenen Spieltrieb ausleben. Auf keinen Fall darf es laut angeschrien oder gar geschlagen werden.

 

3. Fütterungsverbot

Der Jaguar ist ein Raubtier mit empfindlichem Magen und präzis definierten Beutetierarten. Das versehentliche Verfüttern von herumstreunenden Hunden, Kleinkindern oder Hauskehricht ist zu unterlassen. Absichtliches Füttern wird mit Haft nicht unter 3 Jahren bestraft. Im Übrigen wird auf Punkt 6. Haftpflicht verwiesen.

 

4. Lärmschutz

Da der Jaguar von Natur aus nachtaktiv ist, verbringt er seinen Tag mit viel Schlaf. Um Knufi nicht bei der Befriedigung dieses natürlichen Bedürfnisses zu stören oder gar seine Gesundheit zu beeinträchtigen, ist die Bevölkerung angehalten, die gesetzliche Nachtruhe bis auf Weiteres auf den Tag auszudehnen. (Anmerkung: Das ursprüngliche Vorhaben, das Tier mit einem Gehörschutz auszustatten, musste schon beim ersten Versuch abgebrochen werden, da die völlig verstörte Kreatur dem Tierarzt kurzerhand die linke Hand vom Restkörper entfernte.)

 

5. Fortpflanzung

Knufi geniesst freien Auslauf. Dennoch sind seine Chancen, in der Ostschweiz auf freier Wildbahn auf ein passendes Weibchen zu stossen, recht gering. Ein gesundes, fortpflanzungsfähiges Tier faktisch an der Möglichheit zu hindern, seine Gene weiterzugeben, ist jedoch gemäss geltender Rechtsauffassung Tierquälerei. Um diesen Missstand zu beheben, soll deshalb so rasch wie möglich ein gesundes Weibchen beschafft werden. (Anmerkung: Da die Familie Kotzbühler wegen ihrer hohen Futterkosten nicht in der Lage ist, diese Investition zu tätigen, springt die Gemeinde ein. Ein Kredit von Fr. 45 500.-- kommt demnächst im Rat zur Behandlung.)

 

6. Haftpflichtansprüche

Knufi ist als wertvolles Tier von seinem Besitzer für einen sechsstelligen Betrag versichert. Die Einwohnerschaft von Krachenwil ist daher angehalten, ihre Haftpflichtversicherung zu überprüfen, um nicht durch eine Unachtsamkeit in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Für allfällige Fragen steht der Gemeindeschreiber gern zur Verfügung.

 

Der Gemeindeschreiber

Ruedi Stricker

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