DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Neben Entschließungsanträgen der FPÖ und der NEOS liegen dem Wirtschaftsausschuss Gesetzesinitiativen der SPÖ zum "Ausverkauf" österreichischer Rohstoffe sowie der NEOS für eine Reform der Gewerbeordnung vor.
SPÖ: "Ausverkauf" österreichischer Rohstoffe transparent machen
Der Vorschlag der SPÖ betrifft eine Änderung des Bundesgesetzes über mineralische Rohstoffe ( 3106/A). In den Medien sei bekannt geworden, dass die Republik Österreich einem Unternehmen im wirtschaftlichen Eigentum eines australischen Konzerns die Rechte des "Aufsuchens" von bundeseigenen mineralischen Rohstoffen überlassen habe. Um einen "Ausverkauf" österreichischer Rohstoffe transparent zu machen, soll künftig zu solchen Rechtsgeschäften die Zustimmung im Hauptausschuss des Nationalrates erforderlich werden, so die Forderung.
NEOS für Reform der Gewerbeordnung
Mit einem Antrag auf Gesetzesänderungen wollen die NEOS den "Kurs der kleinen Reformschritte" von Wirtschaftsminister Martin Kocher innerhalb der Gewerbeordnung fortsetzen ( 3130/A). Eine schlanke, neue Gewerbeordnung würde demnach nicht nur eine bürokratische und finanzielle Entlastung von Unternehmer:innen in Österreich bedeuten. Durch eine übersichtliche und anwenderfreundliche Ausgestaltung würden Gründungen auch deutlich erleichtert und damit der Wirtschaftsstandort wesentlich attraktiver gemacht werden, zeigen sich die NEOS überzeugt. Konkret soll aus ihrer Sicht die Unterscheidung zwischen der sogenannten kleinen und großen Gastronomiekonzession aufgehoben werden und ein Befähigungsnachweis in beiden Fällen nicht mehr nötig sein.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen würden dem Antrag zufolge Bestimmungen von hygienischen Auflagen bis hin zum Jugendschutz oder Sperrstunden auch weiterhin gelten. Vielfach würden zwar Argumente wie Qualitätssicherung als Gründe für die strengen Zugangsbeschränkungen vorgebracht, die aktuelle Regelung erscheine jedoch unsachlich und damit gleichheitswidrig. So könne beispielsweise ein Bachelor in Philosophie ebenso wie gelernte Köch:innen den Befähigungsnachweis erhalten. Mangels eines aus Sicht der NEOS geeigneten Rechtfertigungsgrundes für diese Grundrechtseinschränkung sollte hier der Befähigungsnachweis entfallen und die Verabreichung von Speisen jeder Art und den Ausschank von Getränken als offenes Gewerbe allen offen stehen. Geht es nach den NEOS, sollte darüber hinaus die Regelungskompetenz der Landeshauptleute hinsichtlich Verordnungserlass zu Mindestausstattungsvorschriften für Gastgewerbebetriebe samt der Ausnahmen für Gastgewerbe mit weniger als acht Verabreichungsplätzen gestrichen werden. Die diesbezüglichen Erwartungen der Gäste zu erfüllen liege im Kerninteresse der Betriebsleitung, so die Argumentation.
NEOS-Antrag zur "Causa Luxuspensionen"
Konsequenzen aus dem jüngsten "Skandal der Wirtschaftskammer" fordern die NEOS, und zwar durch Offenlegung sämtlicher Pensionskassenzusagen ab Jänner 2012 ( 3119/A(E)). Die "Causa Luxuspensionen" sowie die "Umgehungsspielchen in der Kammer" seien lückenlos aufzuklären und endgültig zu unterbinden, so die Forderung. Die NEOS beziehen sich damit auf einen ihnen zufolge verschwenderischen Umgang mit den "Zwangsbeiträgen" österreichischer Unternehmer:innen. Stein des Anstoßes stelle eine "Sonderpensionsregelung für den WKO-Generalsekretär" dar, auf deren Basis die Wirtschaftskammer mehr als 250.000 € eingezahlt habe. Erst im Nachhinein sei ein Fehler erkannt und die Vereinbarung rückgängig gemacht bzw. die Beiträge an die WKO zurückgezahlt worden. Neben den Abläufen in der Abwicklung stoßen sich die NEOS auch daran, dass "offensichtlich" das Management in der WKO "nicht imstande" sei, die Bundes-Vertragsschablonenverordnung korrekt anzuwenden.
Zudem könne vom gesetzlich geforderten "einheitlichen Körper", den die Mitarbeiter:innen der WKO dienstrechtlich bilden, keine Rede mehr sein, zumal es für einzelne Mitarbeitende in der WKO den NEOS zufolge sehr wohl auch nach dem 1. Jänner 2012 noch Pensionskassenzusagen gebe. Wie bereits in anderen "WKO-Skandalen" zeige sich auch hier, dass sowohl die Kontrolle innerhalb der Wirtschaftskammer, als auch durch den zuständigen Wirtschaftsminister als Aufsichtsbehörde nicht funktioniere. So lege ein "Skandal-Bericht" des Kontrollausschusses 2019 "dubiose Machenschaften" nahe. Für alle Beteiligten gelte "wie immer" die "Unmutsverschuldung und die Unschuldsvermutung", wird im Antrag angemerkt.
FPÖ fordert Verlängerung der Schwellenwerteverordnung für das Jahr 2023
Die FPÖ fordert mit einem Entschließungsantrag die Justizministerin auf, umgehend die Schwellenwerteverordnung 2018 für das Jahr 2023 zu verlängern, um teure Vergabeverfahren zu verhindern und regionale Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zu unterstützen ( 3096/A(E)). So gebe es bereits massive Bedenken hinsichtlich eines Mehraufwandes an öffentlichen Vergabeverfahren, weil die Verordnung nicht verlängert worden sei. Bis Ende 2022 sei es zulässig gewesen, Bauaufträge bis zu einem Auftragswert von 1 Mio. € im Unterschwellenbereich im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung zu vergeben. Eine Direktvergabe im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich sei bis zu einem Auftragswert in Höhe von 100.000 € möglich gewesen. In der Vergangenheit habe sich immer wieder gezeigt, dass vor allem regional orientierte Klein- und Mittelbetriebe von der Vergabepraxis der Schwellenwerteverordnung profitiert haben, was auch die regionale Wertschöpfung gestärkt habe.
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