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Angesichts der sicherheitspolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen wollen Bund, Kantone, Städte und Gemeinden den Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus weiterführen. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 über die neuen Massnahmen des NAP für die Jahre 2023-2027 informiert. Der Aktionsplan entstand unter Leitung des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS).
Der zweite Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus enthält 4 Wirkungsfelder und insgesamt 11 Massnahmen. Die neuen Schwerpunkte stützen sich auf die Erkenntnisse aus dem ersten NAP und die Empfehlungen aus einer externen Evaluation. Neu wird der NAP verstärkt auf alle Formen des Gewaltextremismus ausgerichtet. Ein besonderer Schwerpunkt soll zudem auf die Prävention der Radikalisierung von jungen Menschen und den kritischen Umgang mit dem Internet und sozialen Medien gelegt werden.
Umsetzung der Massnahmen auf allen Staatsebenen
Der zweite NAP gegen Radikalisierung wurde unter der Leitung des Sicherheitsverbundes Schweiz mit Behörden aller Staatsebenen sowie Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet. Für die Sicherstellung der Umsetzung der Massnahmen auf allen Staatsebenen hat das gemeinsame Aufsichtsgremium von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden unter dem Vorsitz von Bundesrätin Karin Keller-Sutter den neuen NAP am 1. November 2022 verabschiedet.
Der neue Aktionsplan tritt ab 2023 in Kraft und soll innerhalb von fünf Jahren umgesetzt werden. Die nationale Koordinationsstelle beim SVS unterstützt die Umsetzung der Massnahmen und führt das Monitoring durch.
Herausgeber
Sicherheitsverbund Schweiz
https://www.svs.admin.ch/
Generalsekretariat VBS
https://www.vbs.admin.ch/
Nachrichtendienst des Bundes
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