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KESB-Basel Stadt nimmt ohne akute Kindswohlgefährdung einer Mutter ihren 7 jährigen Jungen weg

DMZ - SOZIALES ¦

#mittellaendische ¦

 

Am 14.08.2019 wird um 14h beim Appellationsgericht Basel verhandelt.

KESB-Basel Stadt nimmt ohne akute Kindswohlgefährdung einer Mutter ihren 7 jährigen Jungen weg. Hätte die KESB Basel-Stadt zu entscheiden, würden sie nicht nur den 7jährigen vor seiner Mutter schützen, sondern auch noch das Neugeborene. Damit dies verhindert werden konnte begab sich die Mutter zur Geburt ihres Babys ins Ausland. Das Appellationsgericht Basel befindet morgen darüber, ob es rechtens gewesen ist, dass die KESB der Schweizer Mutter im Spital Lugano das Kind gewalttätig entrissen hat.

 

Das Ganze spielte sich am 13.3.2019 im Spital Lugano ab. Eine hochschwangere Mutter begibt sich mit ihrem 7 jährigen Jungen aufgrund von Atemnot ins Spital Lugano. Dort wird ihr 7 jähriger Junge von einer Sozialarbeiterin der KESB, die sich als Krankenschwester ausgibt, völlig unverhofft weggebracht. Als der Mutter dann mitgeteilt wird, dass ihr Junge weggebracht wurde und sie nach ihm schrie, wurde sie von mehreren Polizisten festgehalten. In ihrem hochschwangeren Zustand drücken die Polizisten die Mutter zu Boden. Eine Polizistin schlägt der Hochschwangeren sogar mehrmals auf den Kopf und die Mutter wird in Handschellen gelegt bis der behandelte Arzt darum bittet, dass sie damit aufhören sollen. Eine Strafanzeige gegen die Polizei wurde dahingehend eingereicht.

 

Nach diesem ganzen Vorfall soll die Hochschwangere in ihrem Zustand am nächsten Tag von Lugano nach Basel zum KESB Termin reisen. Den Akten ist zu entnehmen, dass sich die Mutter dabei sehr vage ausgedrückt habe. Sie wurde nicht angehört sondern es wurde ihr erläutert, dass man ihr auch noch das ungeborene Kind nehmen wird. Dabei wollte die KESB Mitarbeiterin wissen wie die Mutter dazu steht.

 

Der Fall ist für die KESV skandalös, weshalb die KESV ein VETO beim Bundesamt für Justiz und dem zuständigen Regierungsrat und bei der Bundeskanzlei eingereicht hat. Es wurde ohne akute Kindswohlgefährdung ein Kind aus der Obhut seiner geliebten Mutter, aus einem öffentlichen Spital, einfach so entrissen. Danach verging über ein Monat bis überhaupt ein Telefonkontakt zwischen Mutter und Kind organisiert wurde. Dafür musste die KESV intervenieren. Auch wurde die Wegnahme des Ungeborenen vorbereitet und hätte sich die Mutter nicht im Ausland in Sicherheit gebracht, so würde sie jetzt auch noch um ihr neugeborenes Kind kämpfen müssen. Viele Betroffenen klagen die menschenverachtenden kindes- und erwachsenenwohl-gefährdenden Aktionen der Behörde, welche sich eigentlich zum Schutze der Kinder und Erwachsenen einsetzen müsste, an. An die KESV wenden sich immer mehr Menschen die unter solchen Massnahmen und Abläufen leiden.

 

Nun fordert die KESV nicht nur die sofortige Freilassung des 7jährigen Jungen sondern verlangt vom Bund, dass er sich dafür einsetzt, dass gesamtschweizerisch Kontrollstellen geschaffen werden, welche die Betroffenen vor solchen Übergriffen bewahren und solche Übergriffe auch bestraft werden. Die KESV hat bisher 110 Fälle begleitet, wo erkennbar ist, dass die KESB mit ihren Massnahmen unvorteilhaft in Menschenleben eingegriffen hat. "Die Betroffenen werden gesundheitlich aber auch in ihrer Existenz geschädigt", sagt Jasminka Brcina die Initiatin der KESV. Bereits letztes Jahr wurde beim Bundesamt für Justiz auf den Fall des 10 jährigen Spiezer Jungen aufmerksam gemacht. Mit dem Basler KESB Fall folgt nun ein weiterer ähnlich gelagerter Obhutsentzug womit die KESV jetzt auch noch die Basler Regirung auffordert gegen solche willkürlichen Abläufe Massnahmen zu ergreifen. KESB Betroffene welche sich von der KESB falsch behandelt fühlen und einer Ohnmacht ausgesetzt sind können sich direkt nach der Verhandlung morgen um ca. 17h vor dem Appellationsgericht bei der KESV melden. KESB Betroffene können ihren Fall schildern und es besteht auch die Möglichkeit ihr Statement vor laufender Kamera abgeben zu können. Weitere Auskünfte unter www.kesv.ch